SPD hat Klärungsbedarf zur Windkraft-Vorrangfläche im Welmlinger Eichwald

Auf seiner Sitzung am Mittwoch, 5. Juni diskutierte der Vorstand des SPD-Ortsvereins einen Presseartikel der Badischen Zeitung vom 24. Mai 2025 mit der Überschrift „Vorrangflächen sind deutlich geschrumpft“, nach dem die Vorrangfläche im Welmlinger Wald weiterhin in der Fortschreibung des Regionalplans aufgeführt sein soll.

Dies stieß in der Runde auf Verwunderung und Unverständnis, da die Stellungnahme des Welmlinger Ortschaftsrats sich doch klar gegen eine Eignung dieses Standorts für Windkraftanlagen ausgesprochen hat. Eine der Begründung war, dass vor allem die Schatten der Windflügel großer, über 100 Meter hoher Windanlagen im Ort zu Beeinträchtigungen führen könnten, vor allem für die zahlreichen PV-Anlagen auf den Dächern. Hierin sehen die Genossen auch einen Widerspruch zu den Zielen der angestrebten Energiewende, die mit Windkraft und Photovoltaik zusammen erreicht werden soll. „Es mache doch wenig Sinn, wenn die eine Maßnahme, die andere behindert, energieeffizient Strom zu produzieren“, bemerkt der Vorsitzende Armin Schweizer.

Da die Stellungnahme des Welmlinger Ortschaftsrats vom Gemeinderat angenommen und die Gemeindeverwaltung beauftragt wurde, diese an den Regionalverband Hochrhein-Bodensee weiterzuleiten, stellt sich für die Genossen die Frage, warum die Vorrangfläche für Windkraftanlagen laut Pressebericht dennoch in der Fortschreibung Windenergie Bestand hat? Armin Schweizer will sich mit dieser Frage an seine Fraktion im Gemeinderat wenden sowie das Gespräch mit Welmlingens Ortsvorsteher suchen.

Auf der Internetseite des Regionalverbands ist der aktuelle Stand der Vorrangflächen nicht einsehbar gewesen. Lediglich Auskunft darüber, dass eine Anhörung zu dem beschlossenen Anhörungsentwurf erst nach den Pfingstferien erfolgen soll. Ferner heißt es über die Kriterien allgemeiner planerischer Leitsätze im Regionalplan: „In den im Regionalplan festgelegten Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie sollen in der Regel mindestens drei Windenergieanlagen errichtet werden können und es sollen Standorte mit geringem Konfliktpotenzial als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie ausgewiesen werden.“

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