Kommunalwahlprogramm 2019 fertig gestellt

Sozial - Phantasievoll - Demokratisch - Fünf Punkte für Lörrach

Unter diesem Titel steht das Kommunalwahlprogramm der SPD-Ortsvereine Brombach, Haagen, Hauingen und Lörrach. Der Programm beinhaltet fünf Kernpunkte und zehn Meilensteine. Unsere Kernpunkte sind:

  • Für ausreichend bezahlbaren Wohnraum - Mieten und Wohnen dürfen kein Luxus sein
  • Für einen Citytarif im Nahverkehr - Mit einem Euro durch die Stadt fahren
  • Für seniorengerechte Stadtquartiere -  Dezentrale Senioren- und Pflegeeinrichtungen gestalten
  • Für zukunftsfähige Schulen und Betreuung - Erhalt einer weiterführenden Schule in Brombach
  • Für ein attraktives Stadtleben für junge Menschen - Freiräume und Angebote schaffen

Das gesamte Programm kann hier als PDF herunter geladen werden: dl/2019_SPD_Kommunalwahlprogramm.pdf

Zu beachten sind zudem die Programme für die Wahlen zum Ortschaftsrat in Haagen, Hauingen und Brombach und zum Kreistag. Vernetzt stellen sie unser sozialdemokratisches Programm für die Stadt Lörrach dar.


Genossen mit vier Kernforderungen

Efringen-Kirchen - In erster Linie bereitet sich die SPD Efringen-Kirchen derzeit auf die Kommunalwahl am 26. Mai vor. Daneben hat der Ortsverein aber auch viele Veranstaltungen und aktuelle Themen im Blick.

 

Entsorgungsthemen bei Einrichtungen AWO-Schatzstübli und AWO-Schatzkästlein

Sehr geehrte Frau Landrätin, 

in unserer letzten Fraktionssitzung haben wir das neu gegründete AWO-Schatzstübli in Schopfheim besucht. Die Einrichtung erfreut sich sehr großer Beliebtheit und ist ein guter Baustein zur sozialen Abfederung schwächerer Bevölkerungsgruppen in unserer Gesellschaft. Es ist überwältigend, wie viele Menschen nicht mehr benötigte Artikel vom Buch bis zum Sofa in diese Einrichtungen geben und damit einer weiteren Verwertungsmöglichkeit zuführen, um bedürftige Menschen zu unterstützen. 

Antrag zur Satzungsänderung im Schülerverkehr

Sehr geehrte Frau Landrätin Dammann,

die Fraktion der SPD stellt den nachfolgenden Antrag zur zeitnahen Behandlung in den zuständigen Gremien:

Aufhebung der Höchstbetragsgrenze in den Schülerbeförderungskosten für Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen.

Begründung:

Für Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen, wird nach Prüfung des Sonder-pädagogischen Förderbedarfs vom Schulamt die Feststellung getroffen, dass diese Kinder bezogen auf ihre Teilhabe im Bereich vorschulischer Bildung dieses besondere Angebot benötigen.

 

TERMINE

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Vorstandssitzung |Gutshof Gässle 19 | 29.07.2026, 19:30 Uhr |

Päsidium | | 11.09.2026, 00:00 Uhr - 11.09.2026 |

Landesvorstandsklausur | | 19.09.2026, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |

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