Richtig wählen leicht gemacht

Veröffentlicht am 08.06.2024 in Wahlen
 

Durch die unechte Teilortswahl ist beim Ausfüllen des Stimmzettels für die Gemeinderatswahl auf Einiges zu achten, was wir Ihnen etwas genauer erklären möchten.

 

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Wahlzettel auszufüllen –
mehr oder weniger einfach, mehr oder weniger spezialisiert!

Prinzipiell müssen Sie kennzeichnen, wen sie wählen möchten, sei
es durch ein Kreuz oder eine Zahl (siehe Abschnitt Kumulieren). Insgesamt dürfen jedoch
nicht mehr Bewerber:innen gekennzeichnet (gewählt) werden als es Sitze im Rat gibt, nämlich18!

Der einfachste Fall der Wahl ist es, die SPD-Liste unverändert abzutrennen und in den
Wahlumschlag zu stecken. Dann erhalten alle Kandidierenden auf der Liste eine Stimme.
Man kann auch ein Kreuz ganz oben neben den Namen der Liste (also SPD -
Sozialdemokratische Partei Deutschlands) machen. Das hat den gleichen Effekt.
Da aber unsere Liste nicht ganz vollständig ist - in Mappach haben wir keine Kandidierende finden können -  gehen bei diesem Verfahren SPDStimmen
verloren. Daher möchten wir Ihnen die Möglichkeit des Kumulierens empfehlen.

Kumulieren
Will ich bestimmte Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten besonders unterstützen,
kann ich einzelnen Kandidierenden bis zu drei Stimmen geben. In diesem Falle nehme ich die
SPD-Liste und schreibe neben den Namen der Person, die ich wählen möchte, die Anzahl der
Stimmen, die ich ihr geben will – von 1 bis 3. Insgesamt darf meine Stimmenanzahl die auf
dem Wahlzettel angegebene Obergrenze von 18 Stimmen nicht überschreiten.

Also wichtig: Kumulierte Stimmen sind sorgfältig zu addieren, damit nicht durch die Vergabe zu vieler Stimmen der Wahlzettel
insgesamt ungültig wird oder Stimmen verloren gehen.

Panaschieren
Wer – etwa weil eine Liste keine ausreichende Zahl von Bewerber:innen aufweist –
Kandidierende einer anderen Liste wählen möchte, kann deren Namen unten auf die SPDListe
schreiben und mit der entsprechenden Zahl an Stimmen kennzeichnen, die er oder sie
bekommen soll. Um gültig zu wählen, darf auch hier nicht die auf dem Stimmzettel
angegebene Höchststimmenzahl überschritten werden.
Werden bei unechter Teilortswahl Stimmen an mehr Kandidierende aus einem Wohnbezirk
vergeben als dort Vertreter:innen zu wählen sind, sind die Stimmen für alle Bewerber:innen
dieses Wohnbezirks ungültig. Bei unveränderter Abgabe des Stimmzettels erhalten auf der 

Liste für diesen Wohnbezirk von oben nach unten so viele Kandidierende eine Stimme, wie in
diesem Wohnbezirk zu wählen sind. Auch bei unechter Teilortswahl können bis zu drei
Stimmen pro Kandidat:in vergeben werden. Bei einem unvollständigen Wahlvorschlag in
einzelnen Wohnbezirken können durch Kumulieren also alle Stimmen an eine Liste vergeben
werden. Es können immer insgesamt so viele Stimmen vergeben werden, wie
Gemeinderät:innen zu wählen sind. Bei unechter Teilortswahl dürfen nur Kandidierende aus
demselben Wohnbezirk (=Teilort) panaschiert werden.

Vielen Dank!

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