Pflegeeinrichtungen in der Stadt Lörrach

Veröffentlicht am 20.09.2018 in Fraktion
 

Die SPD-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen:

  1. über die demographische Situation der Stadt Lörrach und ihrer Ortsteile, die dort vorhandene Pflegeinfrastruktur sowie den sich daraus ergebenden Bedarf an Pflegeplätzen zu berichten;
  2. über die konkreten Aufgaben der Stadt Lörrach, die sich aus dem Teilhabeplan IV – Senioren des Landkreises Lörrach ergeben, zu berichten;
  3. Vorschläge zu unterbreiten, wie eine wohnortnahe Pflegeinfrastruktur in der Stadt Lörrach und ihren Ortsteilen, insbesondere in der Nordstadt, realisiert werden kann und wie Träger für solche Einrichtungen gewonnen werden können.

Begründung:

Viele Menschen haben im Alter den Wunsch, wohnortnah in ihrem Ortsteil oder in ihrer Gemeinde untergebracht und gepflegt zu werden. Hier kennen sie die räumliche Umgebung, können Kontakt zu Familie, Angehörige und Freunde vor Ort halten und treffen nicht selten auch in der Pflegeeinrichtung unter den Pflegebedürftigen auf Bekannte.

Die Bevölkerungsentwicklung und steigende Lebenserwartung führt jedoch zu einer deutlichen Zunahme der Anzahl pflegebedürftiger Menschen. Laut statistischem Landesamt wird die Zahl der Pflegebedürftigen von 278 295 im Jahr 2011auf voraussichtlich 352.000 im Jahr 2030 steigen. In Lörrach werden bis 2030 – so die Prognose des Landkreises - 672 stationäre Pflegeplätze benötigt werden.

Schon jetzt ist in unserer Stadt die Nachfrage deutlich größer wie das Angebot. Zunehmend mehr betroffene Pflegebedürftige aus Lörrach müssen daher auf Angebote im Umland ausweichen. Diese Situation wird sich durch die Landesbauheimverordnung noch verschärfen, die bis September 2019 Einzelzimmer statt Doppelzimmer vorschreibt.

Gleichzeitig hat der Landkreis Lörrach den Teilhabeplan IV – Senioren erarbeitet und im Mai 2017 einstimmig im Kreistag verabschiedet. Darin wird den Städten und Gemeinden „empfohlen, auf der Grundlage der Rahmenplanung des Landkreises im Hinblick auf die kommunale Daseinsvorsorge eigene Demografie- und Seniorenkonzepte zu formulieren oder vorhandene Konzepte weiterzuentwickeln. Dies soll unter breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Pflegebedarf und ihrer Angehörigen, der Anbieter ambulanter und (teil-)stationärer Pflegeangebote und weiterer beteiligter erfolgen.“ Gerade bei der Pflegeinfrastruktur (Tages- und Nachtpflegeplätze, Kurzzeitpflege, alternative Wohnformen in der Pflege, stationäre Pflege) weist der Teilhabeplan IV die Städte und Gemeinden als Akteure und Co-Akteure aus.

Trotz insgesamt eher begrenzter Möglichkeiten der Kommune muss es Ziel der Stadt Lörrach sein, die Pflegeinfrastruktur massiv auszubauen, zumal sich die Tendenz hin zur professionellen Pflege wegen veränderter Familienstrukturen erhöht.

Insbesondre bittet die SPD-Fraktion hier um Prüfung der Möglichkeiten, die durch das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) von 2014 zur Einrichtung wohnortnaher, gemeinschaftlicher Wohnformen im Sinne ambulant betreuter Wohngemeinschaften eröffnet wurden. Zwei solcher Wohngruppen werden für Menschen mit Demenz auf dem Areal der Weberei Conrad entstehen – sie werden den Bedarf jedoch nicht abdecken.

Ziel der SPD-Fraktion ist es, vermehrt und rechtzeitig alle Schritte, die in die Kompetenz der Stadt fallen, einzuleiten, um im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ein möglichst wohnortnahes Angebot zu ermöglichen.

Christiane Cyperrek


Der vollständige Antrag kann hier herunter geladen werden: dl/2018-03-01_WTPG_2.pdf

Homepage SPD Lörrach

 

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