Ergänzungsantrag „Laden und Parken“ - Parkerlaubnis mit Beschränkung auf Ladevorgang

Veröffentlicht am 30.06.2021 in Fraktion
 

Die SPD-Fraktion beantragt,

  1. für die öffentlichen Ladesäulen ein Konzept zum „Aufladen während des Einkaufs“ zu erarbeiten und dementsprechend geeignete Standorte in der Stadt und in Parkhäusern sowie auf Parkdecks auszuweisen,
  2. öffentliche Stellplätze mit Ladesäulen mit dem blauen Parkschild 314 und dem Zusatzschild Z 1050-32 „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ auszuschildern sowie eine gute Erkennbarkeit der Ladeplätze durch eine einheitliche Gestaltung der Ladesäulen und deren Stellplätze zu schaffen.

Begründung:
Ziel des Antrages ist die Förderung der E-Mobilität in der Stadt.

Mit dem Konzept „Laden und Parken“ und der Ausweisung von Ladestellen vorzugsweise vor Einzelhandelsgeschäften, Märkten und in Parkhäusern bzw. auf Parkdecks können mehr Nutzern eines E-Fahrzeugs im öffentlichen und halböffentlichen Raum, eine Ladesäule zum Aufladen komfortabel zur Verfügung gestellt werden. Zudem kann damit einem Dauerparken auf Stellplätzen mit Zugang zu einer Ladesäule wirksam entgegengewirkt werden.

Nach der STVO können Ladesäulen mit dem blauen Parkschild 314 und dem Zusatzzeichen Z 1050-32 „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ gekennzeichnet werden. Damit kann das Parken nur zum Zwecke des elektrischen Ladevorgangs gestattet werden. Stellflächen die mit dem Zusatzzeichen Z 1010-66 mit dem Sinnbild "elektrisch betriebene Fahrzeuge" (EmoG), ausgeschildert sind, regeln keine Einschränkung auf den elektrischen Ladevorgang. Vielmehr erlauben sie eine pauschale Parkerlaubnis, ohne dass das elektrisch betriebene Fahrzeug an die Ladesäule angeschlossen sein muss bzw. tatsächlich lädt. Dadurch können Ladesäulen, wie derzeit in der Innenstadt von Langzeitparkern blockiert werden. Zudem dürfen bei diesem Schild nur E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen parken. E-Fahrzeug-Fahrer in „Lade-Not“ haben das Nachsehen und können nicht nachladen.

Derzeit sind die Stellplätze mit Ladesäule in der Stadt nicht nur sehr unterschiedlich beschildert, sondern teilweise auch mit zusätzlicher Parkberechtigungen versehen (z. Bsp. Anwohnerparken etc.). Nur das tatsächliche Laden sollte jedoch zur Förderung der E-Mobilität Vorrang erhalten. Insbesondere ist mit der Beschilderung auch sicherzustellen, dass keine Konkurrenzsituation mit E-Carsharing-Stellplätzen zum Nachteil der Carsharing-Nutzer in der Stadt entstehen. Öffentliche Ladesäulen und Carsharing-Stellplätze sind räumlich voneinander zu trennen. Aktuell werden an Carsharing-Stellplätzen der zweite Ladesäulenanschluss oft für öffentliches Laden zur Verfügung gestellt. Beide Abschlüsse der Ladesäule werden jedoch faktisch zum Dauerparken von E-Fahrzeugen blockiert. Dies hat zur Folge, dass Carsharing-Fahrzeuge nicht mehr geladen und genutzt werden können. Es bedarf daher der unmissverständlichen Beschilderung, die bei Verstößen auch geahndet werden können.

Zudem hat jeder Standort mit einer Ladesäule derzeit ein völlig anderes Erscheinungsbild. Insbesondere sind die Standorte im Straßenbild oft nicht erkennbar. Deshalb bedarf es auch einer einheitlichen Gestaltung der Stellplätze mit E-Ladesäule unter Mitwirkung des Gestaltungsbeirats.


Der vollständige Antrag kann hier herunter geladen werden: dl/2020-06-27_Einkaufen_und_Parken.pdf

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