Das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und Demokratie endet nicht am Werkstor

Veröffentlicht am 03.11.2022 in Kreisverband
 

Gemeinsamer Aktionstag „Mitbestimmung“ am 4. November 2022 vom
DGB Südbaden, ver.di Ortsverein Lörrach/Waldshut-Tiengen und des SPD Kreisverband Lörrach

 

Als SPD-Kreisvorband wollen wir uns an dem Aktionstag Mittbestimmung der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) am 4. November anschließen. Hierzu planen wir mit der Gewerkschaft ver.di Ortsverein Lörrach/Waldshut und dem DGB Südbaden einen Infostand am 4. November um 16:00 Uhr am Hebelpark.

Was sind die Aufgaben eines Betriebsrates? Warum ist ein Betriebsrat wichtig und was hat das alles mit Mitbestimmung und Demokratie zu tun?

Daniela Zeiher, Vorsitzende des ver.di Ortsverein Lörrach/Waldshut-Tiengen stellt dar „Wer eine Arbeitstätigkeit nachgeht, stellt sich irgendwann diese Fragen“: Wann beginnt mein Arbeitstag? Wie lange habe ich Pause? Was bekomme ich für Überstunden bezahlt? Wie sieht es mit Zuschlägen aus für Sontag-, Feiertag- und Nachtarbeit? Wie viel Urlaub habe? Kann ich Homeoffice machen? Über alle diese Fragen und noch mehr hat der Betriebsrat zu wachen. Das Betriebsverfassungsgesetz räumt dem Betriebsrat das Recht auf Überwachung und Gestaltung sowie Förderung der Arbeit im Betrieb ein.

Doch es wird immer schwieriger für einen Betriebsrat seine Arbeit nachzugehen. Unterdrückung betrieblicher Mitbestimmung, das unter Druck setzen von Betriebsrät*innen bzw. von Betriebsinitiator*innen wird von vielen Unternehmensführungen gegen die eigene Belegschaft geführt. Alles wird als sogenanntes „Union Busting“ bezeichnet, also die aktive systematische Bekämpfung, Unterdrückung und Sabotage von Arbeitnehmer*innenvertretungen. 

„Man soll sich das mal so vorstellen, da möchte ein*e Arbeitnehmer*in für den Betriebsrat kandidieren und bekommt dann kurze Zeit später eine Kündigung mit einem inszenierten Kündigungsgrund“ stellt Sven Widlarz, Kreisvorsitzender der SPD fest.

„Das ist unter anderem ein Grund, warum nur 41 % der Beschäftigten einen Betriebsrat haben. Personalräte sind verbreiteter, 89 % der Beschäftigten haben einen Personalrat. Zwar sind Betriebsratsmitglieder und Kandidat*innen vor Kündigung besonders geschützt. Doch viele werden schon vorher eingeschüchtert, bevor sie überhaupt öffentlich ihre Kandidatur aussprechen.“ erläutert Daniele Cipriano, Mitglied im AfA-Landesvorstand Baden-Württemberg.

Im aktuellen Koalitionsvertrag steht, dass unser Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Behinderung von Betriebsräten verschärfen will. Störung seitens der Arbeitgeber soll künftig von der Justiz auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden. Das finden wir für wichtig. Dies reicht uns aber nicht.

Eine weitere Methode, die Mitbestimmung zu schwächen, ist die Zerschlagung bzw. Auslagerung von Unternehmensteilen in einzelne, rechtlich (scheinbar) unabhängige Gesellschaften. Häufig versuchen Unternehmen auch, die Zusammensetzung des Betriebsrates zu verändern und eine managementgesteuerte Mehrheit in den Gremien zu etablieren.

„Bekannt für eine managementgesteuerte Mehrheit im Betriebsrat ist H&M hier in Lörrach. In dem Betriebsrat sind viele meistens jüngere Arbeitnehmer*innen, die nicht so lange im Betrieb sind und es schnell zur sogenannten Führungskraft werden. Diese sind weisungsberechtigt gegenüber anderem Arbeitnehmer*innen. Sind aber nach dem Betriebsverfassungsgesetz keine leitende Angestellte. Denn leitende Angestellte dürfen laut Betriebsverfassungsgesetz nicht in dem Betriebsrat gewählt werden. 

 

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