ASG: Gesundheitsversorgung für den Landkreis Lörrach

Veröffentlicht am 19.02.2020 in Pressemitteilungen
 

ASG Lörrach stellt großen Bedarf zur Schaffung einer an Gesundheit orientierten, integrierten Gesundheitsversorgung für den Landkreis Lörrach fest:

  • Zukunftsfähige integrierte Primärversorgung statt einseitiger Fokussierung auf das Zentralklinikum;

  • Notwendiger Paradigmenwechsel auf eine Zukunftsvision 'gesündester Landkreis Baden-Württembergs’.

  • Auf Antrag der ASG fordert die SPD-Kreisdelegiertenkonferenz eine nachhaltige und zukunftsorientierte Neuausrichtung der Notfallversorgung im Landkreis: Anträge auf Gesetzesinitiative zur Anwendung von Telemedizin durch Rettungsfachpersonal und zur Sicherung der Notfallversorgung wurden einstimmig angenommen.

    Robert Blum: «Der Landkreis sollte eigenständige Schritte verfolgen, die eine rechtsichere Notfallversorgung durch die Nutzung von telemedizinischen Systemen wie beispielsweise das Tele-Notarzt System ermöglichen.»

    Daniel Dröschel: «Wir fordern, dass der Landkreis sich, mit gleichem Engagement wie für das Zentralklinikum, für ein leistungsfähiges Nachsorge- und Pflegesystem sowie eine zukunftsfähige Primärversorgung einsetzt.»

  1. Anlässlich ihrer letzten Arbeitssitzung im Jahr 2019, zog die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen Lörrach (ASG-Lörrach) vergangene Woche Bilanz zu aktuellen regionalen gesundheitspolitischen Themen und nimmt dies zum Anlass nochmals das Problembewusstsein für die gegenwärtigen Herausforderungen des Landkreis zum Thema der Gesundheitsversorgung bei den Bürgern zu schärfen.

    Versorgungsengpässe im Landkreis Lörrach erreichen auch städtische Bereiche

    Die Dramatik der gegenwärtigen und zukünftigen Realität in der Primärversorgung im Landkreis ist nicht mehr zu übersehen. Denn zum einen zeigen die rückläufige Arztausbildung und der fehlende Niederlassungswillen insbesondere im Primärversorgungsbereich (Allgemeinmedizin, allgemeine fachärztliche Versorgung), dass dies verstärkt zu Versorgungsengpässen im ländlichen aber auch absehbare folgen bereits im städtischen Bereich im Landkreis Lörrach führt. Dies berichten auch Dres. Lenz und Hugenschmidt von der Kreisärzteschaft und dem Ärztenetz Dreiländereck e.V. dieser Tage gegenüber Medien und dem stimmt auch die Kassenärztliche Vereinigung zu. Dazu zählt unter anderem aber auch, dass wir in Deutschland zu lange auf ein 

    Arztwesen abgestellt haben, um zukunftsfähig zu werden jedoch ein an Gesundheit orientiertes Gesundheitswesen benötigen. Deutschland nimmt sich beispiellos im internationalen Vergleich heraus, dass entgegen der Evidenzbasierung, die Ausübung der Heilkunde ausnahmslos and den ärztlichen Vorbehalt geknüpft ist. Es braucht daher einer Neudefinition der Primärversorgung, welche die medizinische Versorgung auf die gesamte Breite der interdisziplinären Kompetenz aller eigenständig heilkundlich spezialisierten medizinischen Fachberufe stützt.

    Notfallversorgung im Landkreis Lörrach ist schon heute gefährdet

    Wesentlicher Pfeiler einer funktionierenden Primärversorgung ist der spezielle Bereich der Notfallversorgung. Unabdingbare Voraussetzung für eine verbesserte Notfallversorgung ist hier, gesetzlich Rechtssicherheit durch die eigenständige berufsrechtliche Regelung der Erlaubnis zur heilkundlichen Notfallversorgung herzustellen. «Bis zu dieser gesetzgeberischen Lösung sollte der Landkreis jedoch eigenständige Schritte verfolgen, die eine rechtsichere Notfallversorgung auch ohne persönliche Anwesenheit eines Notarztes ermöglichen, bspw. durch die Nutzung von telemedizinischen Systemen wie beispielsweise das Tele-Notarzt System» sagt Robert Blum vom SPD Kreisvorstand und ASG Lörrach. «Ungeachtet der Schaffung von Rechtssicherheit kann dies auch in Zukunft zu einer besseren, integrierten Versorgung führen, die weitere gesamtsystemische Vorteile bringt» sagt Blum weiter und verweist auf bestehende Modelle aus Aachen sowie weiteren Beispielen aus der Schweiz und den Niederlanden.

    In der Tat, so stellt die ASG Lörrach nach intensiver Auseinandersetzung mit der Sachlage im Kreis fest: Die Sicherstellung der Notfallversorgung im Landkreis Lörrach ist schon heute gefährdet, die Hilfsfristen für Rettungswagen erfüllen seit Jahren nicht die Norm (95% der Notfalleinsätze in max. 15min). Es wird aber nichts zur Abhilfe unternommen, „nur“ 250 zu langsame Einsätze im Jahr erscheinen noch zu wenig Anlass zum Handeln. Dabei verschärfen sich die Probleme aus den anderen Bereichen der Primärversorgung durch unnötige Einsätze, weiteren Fahrtstrecken wegen Überbelegung der Kliniken (z.T. durch Patienten aus dem LK Waldshut), etc. Zwar scheint durch den zuständigen „Bereichsausschuss Rettungsdienst“ des Landkreises Lörrach der Handlungsbedarf mit Einführung des Zentralklinikums und dann nochmals verlängerten Fahrstrecken grundsätzlich erkannt, gleichzeitig nimmt man in Kauf dass in den nächsten sechs Jahren der Rettungsdienst weiterhin zu spät kommen soll und die bisherigen Überlegungen der Aufrüstung in Zukunft zeigen jetzt schon, dass diese zu kurz greifen. Schon jetzt können Dienstpläne nicht besetzt werden, wird Arbeitszeitschutz (Ruhezeiten) missachtet, bis dahin, dass die Sollvorhaltung der Rettungstransportmittel und notärztliche Versorgung nicht sichergestellt werden kann.

    Die ASG Lörrach hatte sich dem Thema bereits seit längerem angenommen, was zunächst zur Forderung des Kreisvorstands eines Tele-Notarzt Systems (PM 08.10.2019) führte. Bei der SPD Kreisdelegierten Konferenz wurde das Thema moderiert durch die ASG mit dem Gesundheitsexperten Guido Burkhardt, dem Notfallsanitäter aus dem Kreis-Rettungsdienst Rolf Rombach, Robert Blum für den Kreisvorstand engagiert erörtert. Zwei Anträge an Bundes- und Landespolitik sowie and die Kreistagsfraktion wurden von den Delegierten einstimmig 

    angenommen: Zur Schaffung von Rechtssicherheit für Notfallsanitäter, dazu zählt eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel, unabhängig vom Arztvorbehalt Rechtssicherheit für das Rettungsfachpersonal in einer eigenen Berufsordnung zu schaffen, die im Rahmen der Notfallversorgung die eigene heilkundliche Tätigkeit erlaubt. Weiterhin sind Massnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der Notfallversorgung im Landkreis Lörrach erforderlich und diese nachhaltig und zukunftsorientiert neu auszurichten.

    Die ASG fordert darüber hinaus nochmals nachdrücklich alle Kreisräte sowie die Kreisverwaltung auf das Thema ernsthaft und zeitnah aufzunehmen.

    Abkehr von einseitiger Fokussierung auf das Zentralklinikum, hin zu einer zukunftsfähigen integrierten Primärversorgung: Koordination durch Büro für Gesundheitsversorgung

    Die zweifelsfrei notwendigen Konzentrationsprozesse in der stationären Versorgung im Kreis werden vom Landkreis bisher zu einseitig mit dem Fokus auf das Zentralklinikum betrachtet. «Die Mittel des Krankenhausstrukturfonds sind in der eigentlichen Intention nicht ausschließlich für den Abbau von Überkapazitäten und die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten vorgesehen sondern vielmehr auch für Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen um eben die Primärversorgung nachhaltig zu sichern» sagt Daniel Dröschel, Vorsitzender der Arbeitsgruppe.

    «Hier erweist sich der Landkreis einen Bärendienst, angesichts der Versorgungslage im Landkreis, wenn alle Mittel in das Zentralklinikum abgezogen werden» sagt Dröschel weiter. Unterdessen „platzt der Leitung der Lörracher Kreiskliniken der Kragen“, titelt die Badische Zeitung vom 13. Dezember, über ein Problem, was nach eigener Einschätzung bei einer „Fehlerquote von 0,7“ glücklicher Weise kein allzu großes Problem darstellt. So unglücklich die im Gesetz verbalisierte Kriminalisierung mit „Strafzahlungen“ sein mag und dies den Kreiskliniken möglicherweise weitere schmerzliche Folgenbeschert, ist ein wesentlicher Aspekt dabei angesprochen: „Es fehlt fundamental an einem leistungsfähigen Nachsorge- und Pflegesystem“. Die Feststellung der Landrätin, Frau Dammann "Es geht nicht, dass Kliniken Versorgungslücken mit eigenem Geld füllen" ist zutreffend. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Gesundheitsversorgung heute kein alleiniges Thema der Kostenträger und anderen Selbstverwaltungspartner mehr ist. Das zeigen bereits auch alle gesetzgeberischen Maßnahmen auf Bundes und Landesebene – u.a. Schaffung der Kommunalen Gesundheitskonferenzen (LGG BW, 2015), Gründung von MVZs durch Kommunen (GKV-VStG, 2011), der zuvor genannte Krankenhaus Strukturfonds der mit dem "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz" (PpSG, 2018) nochmal in der Grundintention (siehe zuvor)geschärft worden ist und darüber hinaus auf die Förderung der IT-Sicherheit, die Vernetzung, die Zentrenbildung, die (integrierte) Notfallversorgung und die Ausbildung in der pflegerischen Versorgung hin ausgerichtet worden ist (s. näher § 12a KHG und §§ 11-18 KHSFV). Zudem sehen die Pflegestärkungsgesetze (PSG I-III) mit einschlägigen Regelungen in SGB XI bzw. ergänzend des SGB XII für die kommunale Pflegepolitik im Wesentlichen drei übergreifende Ziele: Sicherstellung, Ausbau und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten örtlichen pflegerischen Versorgungsstruktur; Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor 

    stationär“; Entwicklung und Förderung einer (lokalen) "Sorgekultur“. «Hieraus kann zweifelsfrei abgelesen werden», sagt Daniel Dröschel, «dass auch ohne Klinikgelder der Landkreis in der Pflicht ist, sich mit gleichem Engagement wie für das Zentralklinikum für ein leistungsfähiges Nachsorge- und Pflegesystem und eine zukunftsfähige Primärversorgung einzusetzen». «Vielmehr täte der Landkreis sogar Klug daran, denn schließlich ist mit einem neuen Zentralklinikum auch nur dann Spitzenleistung möglich, wenn Zuweisung und Nachversorgung ebenfalls hervorragend funktionieren» ergänzt Richard Schumacher, stellvertretender Leiter der ASG Lörrach. Die ASG Lörrach greift daher den bereits im Kommunalwahlprogramm der Kreis SPD eingebrachten Vorschlag nochmal auf und fordert die verantwortlichen Gremien und die Kreisverwaltung auf eine Stärkung der Gesundheitskonferenz in allen Fragen der Gesundheitsversorgung anzustreben. Dazu soll ein Büro für Gesundheitsversorgung eingesetzt werden, das fachlich die Versorgung im Landkreis leitet (Planung, Konzeptionierung, Beratung, Umsetzung und Evaluation).

    Paradigmenwechsel: ‘Zukunftsvision – gesündester Landkreis Baden- Württembergs’

    In diesem Zusammenhang fordern wir die Gesundheitskonferenz und den Kreistag auf einen Paradigmenwechsel in der Gesundheitsversorgung für den Landkreis anzustreben – Fokus auf Gesundheitserhaltung, Abkehr von bloßer Krankheitsbehandlung. Die gezielte Investition in die Gesundheit und bessere Krankheitsbehandlung einer Population führt zu einer Qualitätsverbesserung, die ihrerseits wiederum zu einem besseren wirtschaftlichen Ergebnis u.a. für die Kostenträger führt. Es gibt international so viel Evidenz, dass gezielte und optimierte Behandlung bei guter Einbeziehung des aufgeklärten und bestmöglich informierten Patienten zu einer Gesundheitsstatusverbesserung führt, dass man es durchaus wagen kann, eine ‘Zukunftsvision – gesündester Landkreis Baden- Württembergs’ anzustreben - und dies sogar auf de facto reiner Erfolgsbasis. Dazu fordert die ASG Lörrach den Landkreis auf, eine Projektgruppe bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz zum Thema ‘Schaffung einer an Gesundheit orientierten integrierten Gesundheitsversorgung für den Landkreis Lörrach’ gemeinsam mit dem Kreistag einzurichten. Dabei wird vorgeschlagen, dass die Projektgruppe sich zunächst vordringlich dem Thema Notfallversorgung, als Teil der Primärversorgung, annimmt, was hinsichtlich des vorgeschlagenen Tele- Notarzt Systems mit dem gegenwärtigen aber auch zukünftigen Betrieb des Kreisklinikums im Zusammenhang steht; damit soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen technischen und räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden. In weiterer Priorisierung sollte am Rahmenkonzept für ein Büro für Gesundheitsversorgung und einer ‘Zukunftsvision’ und dem damit verbundenen Paradigmenwechsel gearbeitet werden.

    Daniel Dröschel, Vorsitzender der ASG Lörrach

 

 

        Über die ASG

       Die ASG Lörrach setzt sich in der Region am Rheinknie (Hochrhein/Oberrhein) für solidarische, vorausschauende, bürgernahe Gesundheitspolitik – und Versorgung ein. Unser Arbeitsgebiet ist die Gesundheits- und Pflegepolitik, wo wir uns konstruktiv um ein solidarisches, finanzierbares und sinnvoll gesteuertes Gesundheitssystem in Deutschland und in der Region engagieren. Wir sind dabei auch beratend für die Kommunalpolitik in Kreis und Gemeinden tätig. Bei der ASG können alle mitmachen, die im Gesundheitswesen tätig sind oder sich für Gesundheits- und Pflegepolitik interessieren – ob SPD-Mitglied oder nicht. Die Mitglieder der ASG kommen z.B. aus Krankenhäusern, Pflegeinrichtungen, ambulanten Diensten und Krankenkassen und sind in Sozialen Verbänden, in der Wissenschaft oder in Patientenorganisationen tätig. Es ist jeder herzlich willkommen, der Gesundheits- und Pflegepolitik in der Region aktiv gestalten will!

 

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