Zu kurz gedacht: Das CDU-geführte Wirtschaftsministerium BW will das Bildungszeitgesetz ändern.

Veröffentlicht am 25.05.2016 in Pressemitteilungen
 

Der Kreisvorstand der SPD im Landkreis Lörrach fordert die Wirtschaftsministerin der grün-schwarzen Landesregierung, Hoffmeister-Kraut (CDU) auf, die Errungenschaften des Bildungszeitgesetzes nicht auf die Interessenlagen der Unternehmen zu reduzieren. 

Seit Juli 2015 können Arbeitnehmer beim Arbeitgeber bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung für Bildungsmaßnahmen beantragen; möglich sind Themenfelder in Beruf, Wirtschaft, Politik, u.a. sowie die Qualifizierung für Ehrenämter. Die Einrichtungen, die solche Kurse und Seminare anbieten dürfen, sind gelistet und zertifiziert nach Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BZG). 

Kaum ist der grün-schwarze Koalitionsvertrag veröffentlicht, will Ministerin Hoffmeister-Kraut diese Regelung nun ändern und die Nutzung von Bildungsurlaub auf Weiterbildung begrenzen, die beruflich genutzt werden kann, so erklärte sie der Südwestpresse, s. Artikel v. 17.05.2016. Das mag nun für die Aufsichtsrätin ihres Familienbetriebs in Balingen eine logische Forderung aus der Sicht der Arbeitgeber sein, dies ist jedoch aus gesamtökonomischer und gesellschaftlicher Sicht zu kurz gedacht.

Mit dem Bildungs-Zeit-Gesetz ist Baden-Württemberg im Juli 2015 keinen ungewöhnlichen und neuen Weg gegangen, sondern es ist eines der letzten Bundesländer, das den Bildungsurlaub eingeführt hat. Lediglich Bayern, Thüringen und Sachsen haben keine solche gesetzliche Regelung. Das Gesetz hat die grün-rote Landesregierung in Kooperation mit dem DGB auf den Weg gebracht. Und nun dreht Frau Hoffmeister-Kraut an den Stellschrauben des Gesetzes, die Tinte im Koalitionsvertrag ist kaum getrocknet. Ihr Vorschlag, der Bildungsurlaub solle nur noch für betriebsbezogene Fortbildung beantragt werden, stellt den Sinn des Gesetzes auf den Kopf – nicht auszudenken, wie Arbeitnehmer dies Gesetz dann womöglich für die Betriebsinteressen einsetzen mögen. „Wie wären, mit den neuen Vorgaben, betriebsbezogene Schulungen zu verbuchen, wenn die 5 Tage ausgeschöpft sind? Die unheilvolle Vision des Arbeitnehmers, der seine Schulungen in Zukunft selbst zahlt und dafür auch noch Urlaub beantragen soll, zeichnet sich da ab.“ 

In Zeiten des vielfach deklamierten Fachkräftemangels tun die Unternehmen gut daran, den Bildungswillen der Mitarbeiter zu fördern und die Vielfalt des Schulungsangebots wird letztendlich das Wissen der Mitarbeiter bereichern und damit in jedem Fall auch die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter steigern, das Gesamtpaket ist das Humankapital des Unternehmens bzw. der Gesellschaft. Gerade im Grenzgebiet der Schweiz benötigen wir attraktive Arbeitsplätze und qualifizierte Fachkräfte! 

In einer Dienstleistungsgesellschaft, an der Schwelle zur digitalen Revolution in den Produktionsprozessen, ist das wichtigste Gut unserer Wirtschaftssysteme die Expertise und Kompetenz der Arbeitnehmer. Innovationsfähigkeit ist maßgeblich für den Erfolg im globalisierten Wettbewerb, da liegt Baden-Württemberg gut im Rennen, wirtschaftlich geht es dem Land sehr gut und die Unternehmen und Wirtschaftsverbände tun gut daran, vom wirtschaftlichen Erfolg etwas in die Arbeitnehmer, in unser Humankapital, zu investieren. 

Das BZG fördert die Qualifizierung im Ehrenamt. Unser Land braucht die vielen ehrenamtlichen Helfer, das hat die Entwicklung der Flüchtlingskrise allen sehr deutlich gemacht. Die Anerkennung der Schulung für ehrenamtlich Tätige ist gleichzeitig eine Anerkennung der Leistungen, die Ehrenamt erbringt. „Wie möchte Frau Hoffmeister-Kraut solche Leistungen honorieren, mit Urkunden und Ehrennadeln?“, fragen die Genossen. Es war eine gute Tradition in vielen Unternehmen Baden-Württembergs, das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter im Ort des Firmensitzes – auch am Arbeitsplatz – zu unterstützen, das galt zumindest bis in das 20. Jh. Das Bildungszeitgesetz formalisiert diese Tradition in BW, und das ist gut so in Zeiten globalisierter Märkte und international tätiger Konzerne. Mit dem BZG kann diese gute Tradition gewahrt werden. 

Der Kreisverband der SPD um Wahlkreisabgeordneten Rainer Stickelberger (SPD) fordert die Landesregierung auf, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. „Es ist ein großer Fehler, wenn das Wirtschaftsministerium nur die Interessen der Unternehmen vertritt, gerade in diesen Zeiten. Nur durch gute Arbeit kann die zunehmende soziale Spaltung der Gesellschaft überwunden werden“, betont Philipp Schließer, stellvertretender Vorsitzender des Ortsvereins der SPD Lörrach. 

Die Arbeit der Wirtschaftsministerin und der schwarz-grünen Landesregierung wird in Zukunft auch daran gemessen werden, inwieweit es ihr gelingt, auch die Arbeitnehmerinteressen im Land zu wahren“, so das Fazit des Vorsitzenden des SPD Kreisverbands, Michael Hitz

 

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