Antrag der SPD-Fraktion zur künftigen Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung

Veröffentlicht am 17.05.2016 in Kreistagsfraktion
 

Hier: Stellungnahme in der Kreistagsitzung am 11. Mai 2016

Mit Schreiben vom 9. Februar 2015 hat die SPD beantragt, für den Gesamt-themenkomplex „Gesundheitsversorgung“ ein regionales, bedarfsorientiertes und integriertes Entwicklungskonzept zu erstellen.

In dem Beschlussvorschlag der Verwaltung beauftragt der Kreistag die Geschäftsstelle der Gesundheitskonferenz, auch weiterhin die medizinische Versorgungssituation im Landkreis zu begleiten und die Erstellung von regional bedarfsgerechten Konzepten zu fördern (Beschlussvorlage vom 18.2.2016).

Die SPD-Kreistagfraktion lehnt diese lapidare, sehr allgemein gehaltene Beschlussempfehlung der Verwaltung ab. Sie fordert die Gesundheitskonferenz des Landkreises auf, ihrer Koordinationsfunktion gerecht zu werden und zusammen mit den anderen beteiligten Gesundheitsakteuren einer Region ein Arbeitsprogramm für ein regionales, bedarfsorientiertes und integriertes Entwicklungskonzept zu erstellen.

Begründung:

In seiner Strategie 2017 hat der Landkreis als strategischen 

Handlungsschwerpunkt die Förderung einer bedarfsgerechten und modernen ambulanten und stationären medizinischen Versorgung und Pflege im urbanen und ländlichen Raum definiert. Analog den Entwicklungszielen des Gesundheitsleitbildes Baden-Württemberg ist damit die Zielsetzung verbunden, die medizinischen „Versorgungsstrukturen“ bedarfsgerecht, inklusiv und qualitativ hochwertig weiterzuentwickeln. Zukünftig sollen ambulante und stationäre Angebote im Sinne eines einheitlichen Versorgungspfades besser aufeinander abgestimmt werden. Passgenaue Lösungen für die medizinische und pflegerische Versorgung in den jeweiligen Regionen müssen entwickelt und dabei die Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit einbezogen werden“ (Zitat aus Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg).

Folgerichtig hat hierfür der Landkreis eine regionale Gesundheitskonferenz gegründet. Gemäß Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg ist die Aufgabe von Gesundheitskonferenzen die Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur regional vernetzt und partizipativ.

Die regionalen Versorgungsstrukturen sollen im Rahmen kommunaler Gesundheitskonferenzen analysiert (Versorgungslücken, Doppelstrukturen) und wo möglich zum Wohle der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht vernetzt werden (Sektorenübergreifende Versorgung).

Nachdem in der Frage der stationären medizinischen Versorgung wichtige Weichenstellungen mit der Bau- und Zielplanung für das Kreiskrankenhaus auf den Weg gebracht wurden, stehen nunmehr aus Sicht der SPD gleichwertige Überlegungen für die ambulante Versorgung und Notfallversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner des Kreises auf der Agenda. Dabei ist die Schaffung gesundheitlicher Chancengleichheit und Teilhabe für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises, unabhängig vom Alter, Geschlecht, Muttersprache, Nationalität, Migrationshintergrund, Einkommen, Bildungsstand, Behinderung oder anderer Faktoren im Vordergrund. Die Versorgungsstruktur im ambulanten Bereich wird angesichts des demografischen Wandels durch die spürbare Zunahme von älteren Menschen eine große Bedeutung, insbesondere in der Prävention, erhalten. Erschwerend kommt hinzu, dass in den nächsten Jahren viele Ärzte altersbedingt aufgeben und eine Praxisnachfolge nicht selbstverständlich erscheint. Diese besondere Thematik ist im Übrigen bereits im Februar 2015 auf einer Veranstaltung der Gesundheitskonferenz deutlich geworden (Die Oberbadische v. 26.2.2015)

Um einseitigen Strukturentwicklungen in der Ärzteversorgung hin in die Zentren und weg aus dem ländlichen Raum vorzubeugen, halten wir es für angezeigt, bereits jetzt bedarfsgerechte Konzepte auf den Weg zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Eberhardt

 

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