Die SPD-Gemeinderatsfraktion wendet sich gegen die geplante Nutzungsänderung im „Blauen Bock“.
Geplant ist im Erdgeschoss eine Spielhalle einzurichten. Der Nachtclub bzw. der bordellähnliche Betrieb soll im 1.Stock weiter geführt werden.
Die Spd-Fraktion stellt einen entsprechenden Antrag:
SPD-Gemeinderatsfraktion Rheinfelden (Baden) Rheinfelden, 22.02.2016
c/o Uwe Wenk, Schützenstraße 8,
79618 Rheinfelden (Baden)
Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden)
z. Hd. Herrn OB Klaus Eberhardt
Rathaus, Kirchplatz 2
79618 Rheinfelden (Baden)
Bauantrag „Blauer Bock“ (Nutzungsänderung EG in Spielhalle)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fa. Kling GmbH, Ziegelstraße 26, D-88255 Baindl, hat die Baugenehmigung beantragt, im EG des Gebäudes Bundesstraße 24 (Nachtclub Blauer Bock), Lgb.-Nr. 1712, Gemarkung Karsau eine Spielhalle einzurichten.
Die Baurechts-Abt. der Stadt Rheinfelden (Baden) hat zuletzt in der zur Sitzung des Ortschaftsrates Karsau am 02.02.2016 erstellten Informationsvorlage und in dieser Sitzung auch mündlich darauf hingewiesen, dass man die Baugenehmigung für die Nutzungsänderungen des EG in eine Spielhalle nach § 35 BauGB genehmigen wird, weil der Nutzungsänderung keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
Aufgrund der bisher bekannten Umstände ist es völlig unklar, warum die Baurechtsabteilung zu dieser Einschätzung kommt. Noch unklarer ist die ebenfalls von der Baurechtsabteilung getroffene Feststellung, man „müsse“ die Genehmigung wohl schon aufgrund der neueren Regelung zur Genehmigung von Spielhallen erteilen. Der im Jahre 2010 vom Gemeinderat beschlossene „Bebauungsplan Spielhallen“ ist nach Auskunft des Stadtbauamtes ebenfalls gegenstandlos. Angeführt wird auch ein in früheren Jahren geschlossener Vergleich zwischen den Betreibern/Nutzern der Immobilie rsp. ihren Rechtsvorgängern dessen Inhalt uns nicht bekannt ist.
Klar ist eines: Soweit eine Baugenehmigung wegen Verstößen gegen öffentliches Recht nicht erteilt werden kann, solange finden die spezielleren Glücks-spielregelungen keine Anwendung. Hinsichtlich des Nachtclubs „Copaca-bana“ (Traubenstraße), für den im engen zeitlichen Zusammenhang ebenfalls ein Antrag auf eine Umnutzung als Spielhalle durch einen anderen Betreiber gestellt worden war, war die Genehmigungssituation im tatsächlichen nicht zu vergleichen: Die Unterschreitung der 500 m-Grenze zu einer bestehenden schulischen Einrichtung führte zwingend zur Ablehnung des Antrags; Baurecht war hier nicht mehr entscheidungsrelevant.
Soweit im Blauen Bock eine baurechtliche Genehmigung von der Stadt in Betracht gezogen wird, ist der Fall zwingend dem RP Karlsruhe vorzulegen. Diese prüft die Zulässigkeit nach Glücksspielrecht (Landesglücksspielgesetz).
Der Ortschaftsrat des Stadtteils Karsau hat sich im Rahmen seiner begrenzten Mitwirkungsmöglichkeiten aus vielerlei Gründen (Jugendschutz, Verstoß gegen wichtige städtebauliche Gründe u. a.) bereits in seiner Sitzung vom 14. Juli 2015 einstimmig gegen die Erteilung der baurechtlichen Nutzungsänderung durch die Stadt ausgesprochen. Ob die baurechtliche Genehmigung zwischenzeitlich erteilt wurde, ist nicht bekannt. Gegenüber einem Gemeinderat der SPD wurde zudem von der Baurechtsabteilung schriftlich die Einschätzung geäußert, man dürfe ihm „aus Gründen des Datenschutzes keine näheren Informationen zur Rechtslage in diesem Einzelfall geben.“ Dem gegenüber steht das Frage- und Antragsrecht eines Gemeinderates, das sich aus § 24 GemO einerseits und der Geschäftsordnung des Gemeinderates andererseits ergibt.
Von daher stelle ich für die SPD-Fraktionen im Gemeinderat der Stadt Rheinfelden (Baden) und im Ortschaftsrat des Stadtteils Karsau folgenden
Antrag:
- In der nächsten Sitzung des Gemeinderates informiert die Verwaltung umfassend über den Stand des Verfahrens (nach BauGB und Glücksspielrecht).
- Eine in Aussicht gestellte Genehmigung der beantragten Nutzungsänderung wird zunächst nicht erteilt.
- Soweit eine bereits erteilte baurechtliche Genehmigung zur Genehmigung nach Glücksspielrecht bereits an das RP Karlsruhe übersandt worden ist, wird diese von der Stadt unverzüglich zurückgezogen.
- Die Stadt erlässt für den Bereich des „Blauen Bock“ eine Veränderungssperre im angemessenen Umfang gemäß BauGB und begründet diese im städtebaulich erforderlichen Umfang unter Mithilfe eines qualifizierten Planungsbüros.
- Der von der Baurechtsabteilung angeführte „Vergleich“ zwischen Stadt und Eigentümer/Mieter „Blauer Bock“ wird dem Gemeinderat unverzüglich zur Kenntnis gebracht (zu bedenken ist dabei, dass der Gemeinderat diesen „Vergleich“ wenn er denn tatsächlich existiert, im Zeitpunkt seines Abschlusses als zuständiges Organ hat genehmigen müssen; einem späteren Gemeinderat kann schon von daher die Einsicht in diesen „Vergleich“ nicht versagt werden: eine Ausfertigung des „Vergleiches“ muss bei der Stadt vorliegen).
Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass im „Blauen Bock“ auch weiterhin ein Nachtclub bzw. bordellähnlicher Betrieb geführt werden soll. Diese wird vom bisherigen Erdgeschoss, in dem künftig die Spielhalle untergebracht werden soll, in den 1. Stock verlegt werden. Der menschenverachtende Umgang mit Frauen soll erneut praktiziert werden. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Die SPD-Fraktion hofft auf eine engagierte Unterstützung der Stadtverwaltung, in der markanten Baulichkeit an der Gemarkungsgrenze zu Schwörstadt sowohl den Nachtclub wie auch die Spielhalle im Interesse der Bürgerschaft mit allen zu Gebote stehenden rechtlichen Mittel künftig zu verhindern. Zu prüfen wäre insoweit auch die Frage, seit wie vielen Jahren der Nachtclubbetrieb faktisch schon eingestellt ist und ob dadurch ein etwaiger Bestandsschutz untergegangen ist. Folgende Anlagen sind beigefügt:
- Presseartikel Der Sonntag vom 21.02.2016 zur Spielsucht
- Blauer Bock Spielhalle Stellungnahme Stadt Rheinfelden
- Schreiben an Gemeinderat Fischer
Mit freundlichen Grüßen
für die SPD-Fraktionen
Uwe Wenk