Ziel- und Bauplanung Kreiskliniken

Veröffentlicht am 05.04.2016 in Kreistagsfraktion
 

Sehr geehrte Frau Landrätin,

in unserer Fraktionssitzung am 23. März 2016 haben wir uns ausführlich mit der Weiterentwicklung der Kreiskliniken im Landkreis Lörrach beschäftigt.

Grundsätzlich kann ich Ihnen mitteilen, dass wir über die erfolgten Informationen und die dargelegten Überlegungen sehr erfreut sind und auch eine grundsätzliche Entscheidung für eine Antragstellung zur Förderung eines zentralen Klinikgebäudes im Herbst d. J. mittragen können.

Wir begrüßen damit das Bekenntnis des Landkreises zu einem öffentlichen Krankenhaus in kommunaler Verantwortung und sehen die Einbindung des St. Elisabethen-Krankenhauses als sinnvolle und für die Versorgungslage notwendige Ergänzung der bisherigen Konzeptüberlegungen an. 

Eine mögliche Integration der Psychiatrie halten wir unter der Voraussetzung für sinnvoll, dass Investitionen, Trägerschaft und Betrieb durch das ZPE Emmendingen erfolgt. Für diese Nutzungsmöglichkeit ist ein geeigneter Grundstücksbereich zu finden. Die Ansiedlung der Psychiatrie beim Zentralklinikum ist für uns unter sozialintegrativem Aspekt vorteilhaft, weil sie mit Ausnahme spezieller Abteilungen die Versorgung im Landkreis ermöglicht.

Sie ist aus unserer Sicht aber für den weiteren Prozess keine „conditio-sine-qua-non“.

Für die Vorbereitung einer Grundsatzentscheidung im Herbst wünschen wir eine weiterhin sorgfältige und argumentativ schlüssige Ziel- und Bauplanung.

Für die SPD-Kreistagsfraktion sind hierbei folgende Fragestellungen von besonderer Bedeutung:

  1. Im Falle der aus unserer Sicht richtigen Integration des St. Elisabethen-Krankenhauses halten wir einen möglichst frühzeitigen Übernahmezeitpunkt für notwendig; wobei vorab Inhalt und Laufzeit der Verträge der Belegärzte im St. Elisabethen-Krankenhaus zu klären sind. Nur im Falle einer frühzeitigen Übernahme sehen wir die Möglichkeit eröffnet, Synergien im künftigen Personalhaushalt der Gesamtkliniken zu erreichen und Gewichtungen bei den einzelnen Fachgebieten vorzunehmen.

Wir möchten hierbei wissen, welche finanziellen Anforderungen eine vorzeitige Übernahme des St. Elisabethen-Krankenhauses auslösen wird.

  1. In der Frage der Standorteignung sind in den ersten Überlegungen des Büros Andree & Partner in hohem Maße Qualitätskriterien wie Einwohnerzahlen im Einzugsgebiet und mögliche Erschließungsvorteile, herausgearbeitet worden.

Wir bitten deswegen Verwaltung und Kliniken, bezüglich des Grundstückes schon möglichst enge Parameter für Lage und Beschaffenheit zu definieren.

Ein Zentralhaus halten wir angesichts der hohen Investitionen gegenüber der Öffentlichkeit nur dann für vertretbar, wenn bestimmte Erschließungsbedingungen und Erreichbarkeiten mit verschiedenen Verkehrsmitteln gewährleistet sind.

  1. Die SPD erwartet, dass bezüglich der Altstandorte perspektivisch Nutzungsüberlegungen in Absprache mit den Standortgemeinden vorgelegt werden.

Dabei weisen wir auf unseren Antrag bezüglich der Einrichtung von Gesundheitszentren hin. Die Frage der ärztlichen Versorgung – auch der Notfallversorgung - außerhalb der Akuteinrichtung ist von uns von grundsätzlicher Bedeutung für die Bevölkerung im Landkreis.

  1. Wie bereits in den Vorberatungen dargelegt wurde, legen wir äußersten Wert auf eine Anpassung des Finanzierungskonzeptes. Dabei steht für uns eine Finanzierung anstehender Investitionen für ein Zentralgebäude ohne finanzielle Beteiligung des Kreises im Vordergrund. Wir begründen dies mit einem ohnehin sehr hohen Investitionsprogramm des Landkreises in der mittelfristigen Finanzplanung und verweisen auf diesbezügliche Ausführungen des Regierungspräsidiums Freiburg zur Genehmigung des Haushaltes 2016.

Darüber hinaus sehen wir bei der Festlegung auf einen Neustandort erhebliche zusätzliche Investitionen in die erforderliche Infrastruktur sowie zum Grunderwerb auf den Landkreis zukommen.

  1. Die uns dargelegten erheblichen Aufwendungen für Einrichtungen der Medizintechnik für den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme eines Zentralklinikums sehen wir vom Grundsatz her in den Wirtschaftsplänen der Kliniken.

Auch wenn die pauschale Förderung – wie dargelegt – nur etwa knapp die Hälfte der erforderlichen Investitionen in Medizintechnik ersetzen können, ist für uns zunächst der Nachweis einer Finanzierbarkeit im Klinikhaushalt zu führen.

Die anstehenden Entscheidungen erfordern unserer Meinung nach eine solide Finanzierungsstruktur und auch verlässliche Größenangaben für eine mögliche Landesförderung.

Deswegen erachten wir auch die Kontaktaufnahme mit bereits realisierten Klinikvorhaben in vergleichbarer Konzeption für sinnvoll und wichtig.

Wir sind aber der Auffassung, dass der bislang eingeschlagene Weg der schrittweisen Konkretisierung der Ziel- und Bauplanung des Klinikums zu einer guten Entscheidung im Herbst führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Eberhardt

Fraktionsvorsitzender

 

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